Der Spielbetrieb des BHV ruht über die anvisierten drei Wochen hinaus bis mindestens zum Ende des Jahres.
Mit der achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) § 10 vom 30.10.2020 wurde die Ausübung von Mannschaftssportarten im Amateurbereich untersagt, diese Regelung gilt bis mindestens 30.11.2020.
In dieser Zeit kann auch kein Mannschaftstraining stattfinden, sodass eine Fortführung des Spielbetriebes im Dezember nicht vertretbar wäre. Somit war der BHV dazu gezwungen, den Spielbetrieb mindestens für den Rest des Jahres 2020 auszusetzen.
Bleibt gesund!